Entschädigungsforderungen

Von den rund 20’100 beim Kanton Zürich bzw. bei der Flughafen Zürich AG eingereichten Entschädigungsbegehren konnten bis Ende 2020 über 14’330 (71 %) erledigt und dabei CHF 84.6 Mio. an Lärmentschädigungen ausbezahlt werden.

Zur effizienten Abarbeitung der pendenten Entschädigungsbegehren – wegen Fluglärmbelastung und/oder direkten Überflügen – werden Pilotverfahren geführt. Bei diesen Verfahren geht es einerseits um die Klärung noch offener Rechtsfragen und zum anderen um die rechtliche Beurteilung der spezifischen Situation in den verschiedenen Flughafenregionen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Lärmentschädigung gelten in genereller Weise für alle Betroffenen. Die Abarbeitung der pendenten Forderungen erfolgt in allen Regionen um den Flughafen Zürich grundsätzlich nach dem gleichen Schema.

Himmelsrichtungen

Bei der Anwendung der Rechtsgrundlagen auf den Einzelfall muss die konkrete Lage des Grundstücks untersucht werden. Für weiterführende Informationen dazu und zum Stand der betreffenden Verfahren wählen Sie eine der vier Himmelsrichtungen, in welcher Ihr Grundstück (vom Flughafen aus betrachtet) liegt.

Haben Sie Fragen?

Das Lärmentschädigungs-Team steht Ihnen zur Verfügung.

  • +41 43 816 46 41

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