Der reguläre Flugverkehr am Flughafen Zürich findet zwischen 06:00 und 23:30 Uhr statt. Dabei gelten klare Einschränkungen: Starts dürfen bis 22:45 Uhr und Landungen bis 22:55 Uhr geplant werden. Die halbe Stunde zwischen 23:00 und 23:30 Uhr dient dem bewilligungsfreien Verspätungsabbau.

Für Flüge nach 23:30 Uhr kann die Flughafenhalterin bei unvorhergesehenen ausserordentlichen Ereignissen Ausnahmen erteilen. 

Keiner Beschränkung unterliegen Notlandungen, Ambulanzflüge, Polizeiflüge, Flüge zur Katastrophenhilfe, Starts und Landungen von schweizerischen Militärluftfahrzeugen sowie Starts und Landungen von Staatsluftfahrzeugen, die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligt wurden.

Wo sind die Betriebszeiten geregelt?

Die Flughafen Zürich AG hat einen Auftrag des Bundes, die Schweiz möglichst gut mit der Welt zu verbinden. Die Betriebszeiten des Flughafens Zürich basieren deshalb auf rechtlichen Vorgaben des Bundes:

  • Die Grundlage dafür findet sich in der Schweizerischen Bundesverfassung. In Artikel 87 steht geschrieben: «Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.»
  • Mit dem Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG) nutzt der Bund diese Kompetenz und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für die Luftfahrt in der Schweiz.
  • Die Öffnungszeiten der Landesflughäfen sind in der dazugehörigen Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) geregelt. Für die Landesflughäfen Zürich und Genf ist eine Nachtflugsperre für gewerbsmässige Flüge festgehalten. Diese gilt für Starts zwischen 24:00 und 06:00 Uhr und für Landungen zwischen 24:00 und 05:00 Uhr. Die eingangs erwähnten Ausnahmen sind ebenfalls in der VIL geregelt.
  • Die Flughafen Zürich AG wird durch LFG und VIL zum Erlass des Betriebsreglements und den am Flughafen Zürich geltenden Betriebszeiten ermächtigt. Gemäss Betriebsreglement werden verspätete Starts und Landungen bis 23:30 Uhr ohne besondere Bewilligung zugelassen. Für Starts und Landungen nach 23:30 Uhr kann die Flughafen Zürich AG bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen, insbesondere bei schwerwiegenden meteorologischen Verhältnissen, eine Ausnahmebewilligung erteilen.
Während der nationale Rahmen breiter definiert ist, schränkt das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich dessen Öffnungszeiten weiter ein. Dies entspricht einem Auftrag des Bundes, den er in seiner Sachplanung (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, kurz SIL) festhält. Der Sachplan definiert die Rahmenbedingungen für die Flughäfen und ist das Resultat von Abwägungen zwischen volkswirtschaftlichem Nutzen der Luftfahrt sowie Lärm- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Der SIL wird vom Bundesrat erlassen und ist für die Behörden und behördenähnlichen Organe aller Staatsebenen verbindlich.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Betriebszeiten?

Die Einhaltung des Betriebsreglements unterliegt der Aufsicht des Bundes. Die Behörden kontrollieren, ob der Flughafen alle Vorschriften einhält. Auch der Kanton Zürich spielt eine Rolle: Er überwacht die Nachtflugordnung und setzt sich für die Einhaltung einer siebenstündigen Nachtruhe ein, wie es im kantonalen Flughafengesetz festgehalten ist.

TowerMarshallerinFlughafen bei Nacht

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Warum ist der bewilligungsfreie Verspätungsabbau wichtig?

In der Luftfahrt kommt es – ähnlich wie im Strassenverkehr – zu Verspätungen. Ursachen dafür sind oft unvorhersehbar: Gewitter, Schnee, starker Wind, Luftraumeinschränkungen oder geopolitische Ereignisse. In solchen Fällen ist der Verspätungsabbau bis 23:30 Uhr notwendig, um den gesetzlichen Auftrag des Bundes zu erfüllen.
Der Sachplan hält fest: Der Flughafen Zürich soll die Voraussetzungen schaffen, damit Direktverbindungen zu wichtigen Zentren weltweit gewährleistet sind und der Drehkreuzbetrieb möglich bleibt. 

Was würde eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten bedeuten?

Obwohl Zürich im europäischen und weltweiten Vergleich bereits die kürzesten Betriebszeiten hat, gibt es im Kanton Zürich Forderungen, diese Betriebszeiten noch weiter einzuschränken. Nochmals 30 Minuten weniger zu fliegen, hätte jedoch eine immense Auswirkung auf den Drehkreuz-Betrieb am Flughafen Zürich. Gemäss Prognosen wären dann bis zu einem Drittel der Langstreckenverbindungen nicht mehr möglich und somit die gute internationale Anbindung in Gefahr. 

Verspätungssituation muss besser werden

Einig sind sich sowohl Flughafennutzer wie auch Lärmbetroffene und der Flughafen Zürich selbst in dieser Sache: Die Verspätungssituation in Zürich muss besser werden. Denn Verspätungen sind für alle Beteiligten mühsam. Für die Bevölkerung in der Region, für die Passagiere, die Airlines und auch für alle Mitarbeitenden am Flughafen. Zusammen mit seinen Partnern setzt der Flughafen Zürich deshalb alles daran, Verspätungen zu minimieren und den Nachtlärm für die Bevölkerung zu reduzieren. Die Anpassung am SIL-Objektblatt 2025 ist ein wichtiger Schritt, um die seit Jahren blockierten Massnahmen mit grosser Hebelwirkung zu ermöglichen. Umso wichtiger ist, dass die Option des Verspätungsabbaus erhalten bleibt, damit der Flughafen Zürich auch für künftige Generationen ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für die globale Vernetzung bleibt.