Vor 25 Jahren wurde aus dem kantonalen organisierten Flughafenbetrieb ein eigenständiges Unternehmen: die Flughafen Zürich AG. Die Privatisierung war ein Meilenstein für das Unternehmen – und brachte zahlreiche Vorteile für den Betrieb, die Infrastrukturentwicklung und die Positionierung im internationalen Wettbewerb.

Von Dübendorf nach Kloten

Ein kurzer Blick zurück: Der erste Flughafen im Kanton Zürich war der Militärflugplatz Dübendorf, der bereits über 100 Jahre alt ist. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die zivile Luftfahrt an Bedeutung gewann, wurde mehr Platz benötigt. 1945 entschieden der Bundesrat und das Zürcher Stimmvolk, dass ein interkontinentaler Flughafen für die Schweiz in Kloten entstehen sollte.
Drei Jahre später, 1948, hoben die ersten Flugzeuge ab. Seither wurde der Flughafen kontinuierlich weiterentwickelt. Heute gehört er zu den bedeutendsten Verkehrsinfrastrukturen des Landes – mit direkter Anbindung an die wichtigsten Metropolen der Welt. Damit erfüllt der Flughafen Zürich einen zentralen volkswirtschaftlichen Auftrag für die Schweiz.
 

Zwei Organisationen, viele Schnittstellen

Bis zur Privatisierung im Jahr 2000 war der Flughafen Zürich in eine komplexe Doppelstruktur eingebunden. Zwei Organisationen teilten sich die Verantwortung:

Flughafendirektion Zürich (FDZ)

Die FDZ war eine Abteilung der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion. Sie war Eigentümerin des Landes sowie bestimmter Betriebsgebäude und verfügte über die Konzession des Bundes. Ihre Aufgaben umfassten den Betrieb des Flughafens, den Bau und Unterhalt der Pisten und Rollwege und kommerzielle Angebote auf der Luftseite. Auch politische Themen wie die Lärmthematik lagen in ihrer Zuständigkeit. Als Teil der kantonalen Verwaltung unterstand die FDZ dem Stellenplan, dem Budgetprozess und den politischen Entscheidungswegen des Kantons.

Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG)

Die FIG war eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, die für Hochbauten wie Terminals, Parkhäuser, Fracht- und Bürogebäude zuständig war – inklusive Finanzierung. Die FDZ trat dabei als Baurechtsgeberin, Bestellerin und Hauptmieterin auf. Die FIG verantwortete ausserdem die kommerziellen Geschäfte auf der Landseite. Ihr Aktionariat setzte sich aus privaten und öffentlichen Investoren zusammen, darunter der Kanton Zürich (23 %) und die Stadt Zürich (18 %). Seit 1984 waren die Aktien der FIG börsenkotiert.
Diese Doppelstruktur führte über die Jahre zu Überschneidungen, langwierigen Entscheidungswegen und einem erschwerten strategischen Management.
Grössere Bauvorhaben mussten durch kantonale Gremien bewilligt und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine einheitliche strategische Planung war schwierig. Der wachsende Luftverkehr und neue Kundenanforderungen verlangten nach flexibleren, marktorientierten Lösungen. Die Zeit war reif für eine Veränderung.

Ein neues Modell für die Zukunft

Mit dem Ziel, die Flughafenführung effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten, beschlossen Politik und Verwaltung einen grundlegenden Umbau: Die FDZ wurde aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und mit der FIG fusioniert. So entstand die Flughafen Zürich AG – ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen mit öffentlichem und privatem Aktionariat.
Die neue Gesellschaft übernahm sämtliche Aufgaben im Betrieb, Bau und Unterhalt des Flughafens. Der Flughafen Zürich wurde damit unternehmerisch geführt, blieb aber auch öffentlich verankert. Die Stimmberechtigten des Kantons stimmten dieser Neuausrichtung am 28. November 1999 zu. Am 1. März 2000 trat das neue Zürcher Flughafengesetz in Kraft.

Die Vorteile der Privatisierung

Die Neustrukturierung brachte zahlreiche Vorteile – für den Betrieb, die Organisation und die finanzielle Unabhängigkeit des Flughafens:

  • Einheitliche Führung: Klare Zuständigkeiten und schlanke Prozesse
  • Flexibilität: Schnellere Entscheide und modernes Personalmanagement
  • Finanzielle Unabhängigkeit: Infrastrukturinvestitionen ohne Steuergelder
  • Optimierte Kostenstrukturen: Effizienterer Betrieb
  • Strategische Entwicklung: Bessere Verzahnung von Aviatik und Kommerz
  • Wirtschaftliche Diversifikation: Ausbau von Non-Aviation-Bereichen wie Retail, Gastronomie, Immobilien und Mobilität
  • Internationale Positionierung: Know-how-Transfer in Beteiligungen und Projekte im In- und Ausland
  • Langfristige Infrastrukturentwicklung: Marktgerechte Planung statt politischer Zyklen

"Unique" als Logo am Kontrollturm der damals neuen Flughafen Zürich AG

gestern

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Der Flughafen im öffentlichen Interesse

Damit die Interessen der Bevölkerung auch künftig abgebildet sind, schreibt das Flughafengesetz vor: Der Kanton Zürich muss mindestens einen Drittel der Aktien halten und verfügt im Verwaltungsrat über eine Sperrminorität bei gewichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Fluglärm. Die Statuten enthalten zusätzliche Schutzklauseln, um eine ungewollte Übernahme durch ausländische Investoren oder spekulative Akteure zu verhindern.

Der Schriftzug an der Aussenseite des Airside Centers hat Bestand.

Schriftzug

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Die Flughafen Zürich AG als Arbeitgeberin 

Das Unternehmen beschäftigt am Standort Zürich rund 2'000 Mitarbeitende in 70 Berufsgruppen. Auch dreizehn Ausbildungsberufe in den Bereichen Administration, Informatik sowie Betrieb und Unterhalt stehen zur Auswahl. Die Mitarbeitenden sind Teil der Flughafenfamilie, die gemeinsam mit über 300 Unternehmen rund 35'000 Mitarbeitende an und um den Flughafen zählt und damit ein wichtiger Arbeitsplatz in der Region darstellt. Die Kernaufgaben der Flughafen Zürich AG sind aufgeteilt in die drei Geschäftsfelder Verkehrsdrehscheiben, kommerzielle Zentren und Immobilien.

 

 

Mitarbeitende

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