Im letzten Jahr reisten insgesamt 28.9 Millionen Passagiere über den Flughafen Zürich. Damit erreichen die Passagierzahlen fast wieder das Vorkrisenniveau. Wir freuen uns entsprechend mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2023 am 8. März ausführlich über das vergangene Geschäftsjahr zu berichten.
Kurz zuvor steht die wichtige Volksabstimmung über die Pistenverlängerungen an. Am 3. März entscheidet die Zürcher Stimmbevölkerung, ob das seit fast 50 Jahren unveränderte Pistensystem am Flughafen Zürich an die weiterentwickelten Anforderungen der Luftfahrt angepasst werden kann.
Durch die Pistenverlängerungen können mehrere Probleme auf einmal gelöst werden. Insbesondere kann den Anforderungen des Bundes Folge geleistet werden, die Sicherheitsmarge am Flughafen Zürich zu erhöhen und die Komplexität des Betriebs zu reduzieren. Die Vorteile eines stabileren Betriebs kommen ausschliesslich der Verspätungsreduktion zugute. Dadurch reduziert sich die Lärmbelastung der Bevölkerung insbesondere in der Zeit des Verspätungsabbaus nach 23:00 Uhr. Verkürzt ausgedrückt: Mehr Sicherheit, Mehr Pünktlichkeit, Mehr Nachtruhe. Keine Auswirkungen haben die Pistenverlängerungen auf die Kapazität am Flughafen Zürich. Die Pistenverlängerungen werden vollumfänglich von der Flughafen Zürich AG – das heisst ohne Steuergelder – finanziert.
Das aktuelle Pistensystem ist bereits heute herausfordernd, auch für unseren Flugplatzleiter Stefan Tschudin. Er nimmt Stellung zur aktuellen Verspätungssituation und wie die Pistenverlängerungen das aktuelle System optimieren würden.
Rascher als die Weiterentwicklung unseres Pistensystems ist die laufende Siedlungsentwicklung. Auf Bund- und Kantonsstufe werden aktuell Vorlagen beraten, die Hürden für eine Siedlungsentwicklung nach innen abbauen wollen. Gerade die Flughafenregion ist bereits heute aufgrund ihrer Wirtschaftsstärke ein attraktiver Wohnort. Um hier verdichtetes Bauen zu ermöglichen, soll der Zielkonflikt zwischen Lärmschutz und Siedlungsentwicklung entschärft werden. Erfahren Sie, wie dem Lärmschutz und für den Flugbetrieb nötige Rechtssicherheit Rechnung getragen werden kann.
Wir als Unternehmen sind stolz auf unsere gute Zusammenarbeit mit über 300 Partnerorganisationen. Das gilt auch für den Zoll und Grenzschutz, dessen Grundlagen im Zollgesetz geregelt sind. In der aktuellen Totalrevision des Zollgesetzes empfehlen wir dem Nationalrat seiner Kommission zu folgen und die juristischen Schönheitsfehler zu beseitigen. Welche Nachbesserungen es braucht, erfahren Sie im Beitrag zum Zollgesetz.
Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.
Herzliche Grüsse
Lukas Brosi
CEO Flughafen Zürich AG
Flughafen Zürich – Politikbrief Frühling 2024
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