Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das langfristige Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Mit dem Objektblatt für den Flughafen Zürich legt der Bundesrat den Rahmen für die Entwicklung von Betrieb und Infrastruktur fest. Dort sind unter anderem Massnahmen zur Verbesserung der Lärm- und Verspätungssituation festgehalten. Denn gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes sind die Lärmimmissionen im Gebiet um den Flughafen Zürich in der Nacht teilweise zu hoch. Vor bereits 10 Jahren hat die Flughafen Zürich AG auf Grundlage des SIL Massnahmen im Betriebsreglement beantragt, um die Situation zu verbessern. Bis heute stecken diese Betriebsreglementsänderungen in langwierigen Verfahren fest.
Empfehlungen nach vertiefter Prüfung
Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens urteilte das Bundesverwaltungsgericht im September 2021, dass die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden im SIL nicht korrekt abgebildet worden waren und deshalb neu festgesetzt werden müssten. Dies hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nun nachgeholt und einen umfangreichen Bericht sowie Änderungen am Objektblatt vorgelegt. Die Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation wurden einer umfassenden Interessenabwägung unterzogen. Zu den zur Umsetzung empfohlenen Massnahmen zählen etwa die Pistenverlängerungen, die Südabflüge geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Damit soll die hohe Verspätungsanfälligkeit des Flugbetriebs reduziert werden.
Weniger Lärm dank Anreizen
Als weitere Massnahme wird eine Erhöhung der Gebühren (Lärmzuschläge) für verspätete Starts von Langstreckenflugzeugen nach 23:00 Uhr vorgeschlagen. Die Lenkungsmassnahme dient dazu, dass in den lärmsensiblen Nachtstunden möglichst pünktlich und mit möglichst leisen Flugzeugen geflogen wird. Die Flughafen Zürich AG hat den Ball aufgenommen und noch im Dezember 2024 ein Gesuch für die Anpassung der Lärmgebühren beim BAZL eingereicht. Neben der Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr enthält das Gesuch der Flughafen Zürich AG auch eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr. Damit soll der Anreiz geschaffen werden, dass im Verspätungsfall möglichst rasch gestartet wird. Auch die Zuschläge für Landungen sowie die Tageslärmgebühren sollen punktuell erhöht werden. Das Gesuch beinhaltet zudem eine Neuberechnung des Lärmgebührenmodells mit einer Neueinteilung der Flugzeugtypen in die fünf Lärmklassen. Damit wird die technologische Entwicklung zu leiseren Flugzeugen berücksichtigt.
Keine Betriebsbeschränkungen
Im SIL hat das BAZL auch verkehrsbeschränkende Massnahmen wie eine Ausdünnung der letzten Langstreckenwelle oder die Verlängerung der Nachtsperre durch eine Vorverlegung der letzten Slots geprüft. Da sie mit der im SIL festgelegten Zweckbestimmung des Flughafens – nämlich Erhalt des Drehkreuzbetriebs mit Verbindungen zu den wichtigen Zentren weltweit – nicht vereinbar wären, werden sie verworfen. Ebenfalls vor dem Hintergrund dieser Zweckbestimmung enthält das vorliegende SIL-Objektblatt ein klares Bekenntnis zu den aktuellen Betriebszeiten am Flughafen Zürich zwischen 6:00 und 23:30 Uhr, wobei die letzte halbe Stunde dem Verspätungsabbau vorbehalten bleibt. Während der Anhörung und Mitwirkung konnten Gemeinden sowie die Bevölkerung zur Vorlage Stellung nehmen. Die Frist für die Kantone läuft bis Mitte März 2025. Als nächstes werden die Stellungnahmen vom BAZL ausgewertet und das SIL-Objekt zur Verabschiedung dem Bundesrat vorgelegt. Auf Basis des überarbeiteten SIL können die sistierten Verfahren zu den Betriebsreglementsänderungen mit den Pünktlichkeitsmassnahmen wieder weitergeführt werden.
Haltung der Flughafen Zürich AG zum vorliegenden SIL-Objektblatt
Für die Flughafen Zürich AG ist zentral, dass alle im vorliegenden SIL-Objektblatt empfohlenen Massnahmen zügig umgesetzt werden. Sie sind für eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation in der Nacht notwendig. Die im Bericht aufgezeigten Betriebseinschränkungen sind, wie vom BAZL empfohlen, klar abzulehnen. Für den Erhalt des Drehkreuzbetriebs und der guten internationalen Erreichbarkeit sind die aktuellen Betriebszeiten wesentlich. Die klarere Formulierung zu den Betriebszeiten ist zu begrüssen. Sie beugt Fehlinterpretationen vor.
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