In der Herbstsession 2024 hat es das Bundesparlament abgelehnt, eine für Fluglärm praktikable Lösung in das Umweltschutzgesetz zu schreiben und die Interessen von Lärmschutz, baulicher Entwicklung und Flugverkehr besser aufeinander abzustimmen. Die verpasste Chance ist bedauerlich, insbesondere weil sich zwischendurch eine Mehrheit im Nationalrat für eine ausgewogene Lösung bekannt hatte. Damit bleibt ein Widerspruch zwischen Bautätigkeit und Flugbetrieb bestehen bzw. wird sogar verstärkt: Die bauliche Entwicklung wird zugelassen und gegen innen gefördert, während Vorschläge von Experten vorliegen, den Lärmschutz zu verschärfen. Für den Flughafen ist das ein Problem, da der Flugbetrieb weiter unter Druck gerät – notabene bei gleicher Anzahl Flugbewegungen.

Ein Blick auf die Fakten

Ein Blick auf das Bevölkerungswachstum in der Flughafenregion offenbart, dass dieses während der letzten 10 Jahre deutlich zugenommen hat. Es war somit fast doppelt so hoch, wie der durchschnittliche Anstieg der Bevölkerung im Kanton Zürich (vgl. Grafik Bevölkerungswachstum). Eine exzellente Verkehrsanbindung, ein vielfältiges Dienstleistungsangebot, Arbeitsplätze und ein wertvolles Naherholungsgebiet machen die Flughafenregion attraktiv. Die Anwohnerschaft ist von Fluglärm betroffen, wobei die Lärmimmissionen über die letzten zwei Jahrzehnte immer weiter abgenommen haben. Das ist teils darauf zurückzuführen, dass Grossraumflugzeuge immer leiser werden. Jede Flugzeuggeneration reduziert die Lärmemissionen signifikant. Zudem hat die Anzahl der Flugbewegungen das Niveau aus dem Jahr 2000 nicht mehr erreicht und bleibt weitestgehend stabil. Zur Erinnerung: In den letzten 20 Jahren wurden die Betriebszeiten um 2 Stunden reduziert. Damit haben die Flugbewegungen in den sensiblen Nachtstunden zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr deutlich abgenommen.

Lärmschutzpolitik braucht Kompromisse

Das Spannungsfeld zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in der Nacht und dem Flugbetrieb und der Anbindung der Schweiz an die Welt bleibt auch in Zukunft bestehen. Der politische Auftrag im nationalen Interesse ist jedoch klar: Der Flughafen Zürich soll ein Drehkreuzflughafen sein mit möglichst guten Direktverbindungen in die Welt. Werden bei gleichbleibender Anzahl Flugbewegungen und wachsender Bevölkerung trotzdem weitere betriebliche Einschränkungen gefordert, stellt dies den Betrieb des Luftverkehrsdrehkreuzes grundsätzlich in Frage. Eine weitere Verschärfung der Lärmgrenzwerte bringt keine Lösung, sondern verschärft die Konflikte und ist deshalb kritisch zu hinterfragen. Die Politik ist weiterhin gefragt, Lösungen zu suchen, die dem Bedürfnis nach Wohnraum und baulicher Verdichtung Rechnung tragen, gleichzeitig aber den für die Schweizer Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und den Tourismus wichtigen Flugbetrieb nicht unnötig unter Druck setzen.