Mit dem Aufkommen der Jetflugzeuge in den 1960er-Jahren wurde Fluglärm ein zentrales Thema. Seitdem führt die Flughafen Zürich AG eine eigene Lärmabteilung und erfasst seit 1966 den Fluglärm systematisch. Wie weitere technische Massnahmen, Vorschriften und der Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen dem Lärmschutz. Ein Überblick:
Lärmmessungen – Überwachung rund um den Flughafen
Vierzehn fest installierte Lärmüberwachungsstationen messen und dokumentieren den Schallpegel jedes Flugzeugs. Die Ergebnisse der Messungen werden monatlich im „Lärmbulletin“ auf der Website veröffentlicht. Zusätzlich werden in Absprache mit den Gemeinden auch mobile Messungen durchgeführt, wenn zum Beispiel neue An- und Abflugrouten oder Flugzeugtypen eingeführt werden.
Schallschutzprogramm – Unterstützung für Anwohnende
Die Flughafen Zürich AG investiert seit Jahren in ein umfassendes Schallschutzprogramm. In lärmbelasteten Zonen werden Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter und bzw. oder Fensterschliessmechanismen eingebaut. Fast 6’000 Gebäude in der Region wurden bereits entsprechend saniert.
Schallschutzhalle – ein Bau für die Region
Triebwerke, die aus der Wartung kommen, müssen getestet werden. Während dies an vielen Flughäfen auf dem Vorfeld oder der Piste geschieht, verfügt der Flughafen Zürich über eine Schallschutzhalle, die den Lärm der Triebwerktests abschirmt. Finanziert wurde der Bau aus dem Lärmfonds, der durch Lärmgebühren gespeist wurde.1 von 2
Lärmtelefon – für Anliegen aus der Region
In den 1960er Jahren wurde das Lärmtelefon eingeführt – eine Kontaktstelle, an die sich Anwohnende wenden können, um Beschwerden zu melden, Informationen einzuholen oder individuelle Anliegen zu besprechen.
Das Lärmtelefon ist rund um die Uhr erreichbar via 043 816 21 31 oder via Kontaktformular auf unserer Website.
Jede Anfrage wird sorgfältig dokumentiert, geprüft und bei konkreten Fragen beantwortet. Jährlich gehen etwa 3'000 Meldungen ein, die vom Team Lärmmanagement bearbeitet werden. Diese Rückmeldungen helfen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Interessen der Anwohnenden bei der Weiterentwicklung von Massnahmen besser zu berücksichtigen.
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Nachtflugsperre – wichtiger Bestandteil des Lärmschutzes
Ein wesentlicher Bestandteil des Lärmschutzes sind die Betriebszeiten mit einer Nachtflugsperre zwischen 23:30 und 06:00 Uhr. Starts und Landungen sind in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der Flughafen Zürich hat übrigens eine der restriktivsten Nachflugregelungen in ganz Europa.Fluggesellschaften und Flughafenbetreiberin müssen genau planen und koordinieren, um sicherzustellen, dass alle Flüge vor der Sperrzeit landen oder starten können. Bei jeder Verspätung nach 23:30 Uhr wird geprüft, ob eine Ausnahme gerechtfertigt ist oder ob der Flug verschoben, umgeleitet oder ganz gestrichen wird. Bei dieser Abwägung werden neben den Interessen der Anwohnenden auf Nachtruhe auch die Interessen der Passagiere berücksichtigt. Ursachen für Verspätungen können vielfältig sein, unter anderem widrige Wetterbedingungen, technische Probleme oder gesperrte Lufträume über Krisengebieten.
Gebührenstruktur – Anreize für leisere Flugzeuge
Die Lärmgebühren am Flughafen Zürich belohnen den Einsatz leiser und emissionsarmer Flugzeuge. Airlines, die moderne Modelle wie den Airbus A320neo oder die A350-900 einsetzen, profitieren von niedrigeren Gebühren. Für die sensiblen Tagesrand- und Nachtstunden werden höhere Gebühren erhoben, um die Belastung zu reduzieren.
Der Flughafen Zürich trägt Verantwortung für die Region und will die Lärmbelastung so gering wie möglich halten. Das Ziel ist klar: die hohe Lebensqualität der Anwohnenden bewahren und gleichzeitig einen sicheren und effizienten Betrieb gewährleisten.