Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Zürcher Kantonsrats anerkennt die Vorteile der Pistenverlängerungen und hat dem Vorhaben zugestimmt. Dieser Mehrheitsentscheid ist erfreulich. Eine Ablehnung wäre eine verpasste Chance für diverse Verbesserungen, nicht zuletzt beim Fluglärm.

Überzeugende Vorteile

Die Pistenverlängerungen sind eine von mehreren Massnahmen aus einer Sicherheitsüberprüfung im Auftrag des Bundes. Die Massnahme ist zentral, denn ein mögliches Überschiessen der Piste durch Flugzeuge bei der Landung oder bei einem Startabbruch sowie Pistenkreuzungen gehören zu den grössten Risiken im Flugbetrieb. Mit den Pistenverlängerungen können zudem der Flugbetrieb stabilisiert und Verspätungen deutlich reduziert werden. Wenn die Flugzeuge abends früher in der Luft sind, bringt dies mehr Nachtruhe für alle. Schliesslich reduzieren die Pistenverlängerungen insgesamt die Anzahl Fluglärm-Betroffener. Dies alles, ohne eine Erweiterung der Flugkapazität und ohne dass Steuergelder aufgewendet werden.

Keine Rückweisung

Eine Minderheit der Kommission will das Geschäft an den Regierungsrat zurückweisen mit dem Auftrag, eine Analyse des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils von 2021 zu einer Betriebsreglementsänderung vorzunehmen. Dieser Antrag ist überflüssig, denn das Gerichtsurteil hat gerade festgehalten, dass das Projekt der Pistenverlängerungen weitergeführt werden kann. Eine weitere Minderheit beantragt ebenfalls Rückweisung mit Anforderungen, die in keinem Zusammenhang mit den Pistenverlängerungen stehen. Einerseits sollen dem Flugbetrieb sehr einschneidende Beschränkungen auferlegt werden, welche den Wegfall vieler Langstreckenverbindungen zur Folge hätten. Andererseits verlangt sie Umweltziele, welche die Flughafen Zürich AG aber bereits weitestgehend selbst implementiert hat.

Keine weitere Verzögerung

Als nächstes entscheidet der Kantonsrat. Er hat die Chance, einen weiteren Schritt in Richtung Umsetzung der Pistenverlängerungen zu machen. Ein in Sachen Sicherheit, Stabilität und Pünktlichkeit verbesserter Flugbetrieb ist im Interesse sowohl der Nutzerinnen und Nutzer als auch der Bevölkerung rund um den Flughafen. Die Vorlage ist reif zur Entscheidung. Eine Rückweisung an den Regierungsrat ändert nichts am Projekt. Sie würde lediglich die Umsetzung weiter verzögern. Mit einer Verzögerung des Projekts ist aber weder dem sicheren und stabilen Flugbetrieb noch der lärmbetroffenen Bevölkerung gedient.

Vier Fragen an Stefan Tschudin, COO und Flugplatzleiter

Die Pistenverlängerungen werden mit Verbesserungen bei der Sicherheit begründet. Ist der Flughafen heute nicht sicher?

Der Flughafen ist selbstverständlich sicher. Dafür garantiere ich als Flugplatzleiter. Die Sicherheit ist das höchste Gut in der Aviatik. Deshalb muss sie stets überprüft und weiter verbessert werden. Nach einem Beinahe-Unfall am Flughafen Zürich gab es eine umfassende Sicherheitsüberprüfung. Die Pistenverlängerungen wurden darin als wesentliche Massnahme identifiziert, um die Sicherheitsmarge zu erhöhen. Sie wurden auch durch den Bund in den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) aufgenommen. Durch die Verlängerungen der Pisten steht den Pilotinnen und Piloten mehr Bremsweg bei einem Startabbruch und bei Landungen zur Verfügung. Weiter ergibt sich eine Reduktion von Kreuzungspunkten am Boden und in der Luft und eine Verkürzung der Rollzeit von Langstreckenflugzeugen am Abend. Die Massnahme ist aus Sicherheitsgründen also sehr wichtig.

Gibt es nicht andere Massnahmen, um die versprochenen Vorteile zu erreichen?

Unter den gegebenen regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen gibt es keine alternativen Massnahmen im Flugbetrieb, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und Reduktion von Verspätungen mit sich bringen. Gäbe es welche, hätten wir sie längst in Angriff genommen. Denn die Pistenverlängerungen sind hinsichtlich baulicher Massnahmen und Verfahrensdauer ausserordentlich aufwendig.

Hand aufs Herz: Der Flughafen würde doch nicht 250 Mio. Franken investieren, wenn er damit nicht wirtschaftliche Vorteile (mehr Kapazität) erreichen könnte?

Die Pistenverlängerungen haben nichts mit einer Kapazitätserhöhung zu tun. Erstens besteht zwischen Pistenlänge und Anzahl Flugbewegungen kein Zusammenhang. Auf einer längeren Piste können nicht mehr Flugzeuge starten oder landen. Zweitens gibt es zwar einen Effizienzgewinn, weil es vom geplanten Betriebsregime weniger unvorhersehbare Abweichungen gibt. Die regulatorischen Vorgaben, insbesondere der Lärmschutz am Abend, lassen es aber nicht zu, dass deswegen mehr Flugbewegungen eingeplant werden. Der Effizienzgewinn kommt also vollumfänglich der Reduktion von Verspätungen zugute. Genau hier liegt das Interesse des Flughafens: Neben der Sicherstellung hoher Sicherheitsstandards haben wir ein starkes Interesse an einem möglichst verspätungsfreien Betrieb. Zudem muss man die Ausgaben im Kontext sehen: Wir investieren mehr als 300 Millionen Franken jährlich in den Unterhalt und die Erneuerung unserer Flughafeninfrastruktur. Refinanziert werden die Investitionen über die Einnahmen aus den Flugbetriebsgebühren.

Stimmen aus der Politik wünschen sich mehr Verbindlichkeit bei den Versprechen für weniger Verspätungen und mehr Nachtruhe. Warum gibt diese der Flughafen nicht ab?

Was wir als Flughafen können und tun: Zusammenhänge aufzeigen. Die Pistenverlängerungen führen unweigerlich zu mehr Sicherheitsmarge, mehr Pünktlichkeit und, durch den durchschnittlich früheren Betriebsschluss am Abend, zu mehr Nachtruhe. Es werden aber nicht sämtliche Verspätungsursachen eliminiert. Verspätungen, zum Beispiel wegen schlechtem Wetter, technischen Problemen am Flugzeug oder Engpässen bei der Flugsicherung, wird es auch mit den Pistenverlängerungen geben. So werden wir den Verspätungsabbau nach 23.00 Uhr weiterhin benötigen, nur in geringerem Ausmass. Ein absolutes Versprechen ist also nicht möglich. Deswegen die Pistenverlängerungen abzulehnen, wäre aber absolut kontraproduktiv.

KEVU

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