Unsere Corporate Governance
Die Flughafen Zürich AG erfüllt die Richtlinien der SIX Swiss Exchange sowie des Schweizerischen Obligationenrechts und beachtet die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse.
Ausführliche Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Integrierten Bericht.
Konzernstruktur
Die börsenkotierte Muttergesellschaft Flughafen Zürich AG besitzt und betreibt den Flughafen Zürich in der Schweiz. Sämtliche internationalen Beteiligungen im Ausland werden über die 100% Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG gehalten. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Kloten im Kanton Zürich.
Strategische Verantwortung
Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG trägt die oberste Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens sowie für die Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften. Diese Aufgaben können nicht delegiert werden und obliegen daher dem gesamten Verwaltungsrat.
Wahl des Verwaltungsrats
Die Wahl der Verwaltungsräte erfolgt durch die Generalversammlung jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich, wobei eine altersbedingte Beendigung des Verwaltungsratsmandats an der Generalversammlung jenes Jahres stattfindet, in dem ein Mitglied sein 70. Altersjahr vollendet.
Rolle des Kantons Zürich
Dem Kanton Zürich steht statutarisch das Recht zu, drei von acht Mitgliedern in den Verwaltungsrat zu delegieren. Die vom Kanton delegierten Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Mandat mit den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere Mitglied des Verwaltungsrats aus. In gesetzlich festgelegten Fällen kann der Kanton den Delegierten Weisungen erteilen, dies gilt für Beschlüsse des Verwaltungsrats zu Änderungen der Lage und Länge der Pisten und zu Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung.