Objektblatt Flughafen Zürich
Luftfahrt ist gemäss Bundesverfassung Sache des Bundes. Den langfristigen Rahmen für die Entwicklung der Schweizer Flughäfen setzt der Bundesrat im Sachplan Verkehr fest. Im Objektblatt für den Flughafen Zürich ist unter anderem festgelegt, dass der Flughafen Voraussetzungen schaffen soll, damit die Fluggesellschaften möglichst gute Direktverbindungen in Europa und zu den wichtigen Zentren weltweit anbieten können. Weiter sollen sie im Wettbewerb mit ihrer Konkurrenz auf anderen Flughäfen bestehen können. Der Flughafen Zürich soll zudem einer Fluggesellschaft einen Drehkreuzbetrieb ermöglichen.
Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich wurde letztmals im August 2017 vom Bundesrat grundlegend überarbeitet. Insbesondere wurden Massnahmen definiert, welche die Komplexität des Flugbetriebs verringern, so zur Erhöhung der Sicherheitsmarge beitragen und eine bessere Pünktlichkeit ermöglichen sollen. Zusätzlich ist die Gewährleistung der aktuellen Betriebszeiten ein klares Bekenntnis zum Drehkreuzbetrieb am Flughafen Zürich. Kaum berücksichtigt wurden hingegen langfristige Entwicklungsmöglichkeiten für den Flughafen Zürich.
Gestützt auf das vom Bund genehmigte SIL-Objektblatt hat die Flughafen Zürich AG das Betriebsreglement 2017 (noch nicht in Kraft) ausgearbeitet und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Genehmigung eingereicht. Zuletzt wurde das Objektblatt im August 2021 redaktionell angepasst und mit den Inhalten anderer Sachpläne harmonisiert.