Die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreiber-Gesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Der Flugbetrieb am Flughafen stützt sich auf das Luftfahrtrecht des Bundes und das Betriebsreglement ab. Für Überflüge über süddeutsches Gebiet ist die deutsche Gesetzgebung zu beachten.
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