Wer sein Gepäck richtig vorbereitet, spart Zeit bei der Sicherheitskontrolle und kommt schneller ans Gate. Aber nicht nur das Handgepäck, auch das aufgegebene Gepäck wird vor dem Verladen ins Flugzeug auf verbotene Gegenstände wie Messer, Werkzeuge und Flüssigkeiten kontrolliert. Dasselbe gilt für Gefahrgut. Was gehört zu diesen «dangerous goods», wie Gefahrgut im Aviatikjargon genannt wird, und was müssen Reisende beachten?
Gefahrgut: Was in keinen Koffer gehört  

«Dangerous goods» sind Stoffe oder Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht bei der Beförderung oder unsachgemässen Behandlung. Das Mitführen von Gegenständen, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, ist im Reisegepäck verboten. Im Jahr 2023 wurden am Flughafen Zürich über 120‘000 «dangerous goods» im Gepäck von Passagieren sichergestellt.  

Es gibt eine Reihe von Gegenständen, die weder im Hand- noch im Aufgabegepäck erlaubt sind. Dazu gehören Gefahrgüter wie Feuerwerk, ätzende, brennbare oder giftige Flüssigkeiten, Gaskartuschen und weitere mit Brennstoff betriebenen Geräte.  

Achtung bei Campingzubehör: Kocher, Brennstoffbehälter und Geräte, die mit Gerätebenzin betrieben werden, dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn sie keine Brennstoffrückstände (auch keine Dämpfe) mehr enthalten. 

Bei diesen Gegenständen ist Vorsicht geboten

Feuerzeuge und Streichhölzer

Beides ist nicht erlaubt im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck. Es ist aber erlaubt, ein Gasfeuerzeug oder eine Streichholzschachtel bei sich am Körper zu tragen. USB-, Lichtbogen- und Sturmfeuerzeuge sind generell verboten.
Feuerzeug

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Akkus, Batterien und Powerbanks ins Handgepäck

Batterien gelten als gefährliche Gegenstände und müssen zwingend im Handgepäck transportiert werden - im aufgegebenen Gepäck sind sie verboten. Jede Person darf nicht mehr als 20 Ersatz-Batterien mit je bis zu 100 Wattstunden im Handgepäck mitführen, wobei auch Powerbanks und Akkus dazu gehören.
Batterien

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Elektronische Zigaretten

E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben bezüglich Batterien/Akkus und elektronische Geräte beachtet werden.

 

Laserpointer  

Das Mitführen oder der Besitz von Laserpointern (ausgenommen ist die Klasse 1) ist in der Schweiz verboten. Das gilt auch für die Sicherheitskontrollen. Die Gegenstände werden abgenommen. Für verschiedene technische Anwendungen, bei denen Laser in Geräte eingebaut sind, gelten Ausnahmen. Aber auch hier müssen die Vorgaben bezüglich Batterien/Akkus und elektronische Geräte zusätzlich beachtet werden.


Spitze Gegenstände: Messer und Scheren

Nur Messer und Scheren mit einer Klingenlänge von weniger als 6 cm sind im Handgepäck erlaubt. Bei Klingen über 6 cm gilt: Der Gegenstand muss ins aufgegebene Gepäck gelegt werden und dem Waffengesetz entsprechen


Werkzeuge und andere stumpfe Gegenstände

Stumpfe Gegenstände, die Personen oder dem Flugzeug Schaden zufügen können, sind im Handgepäck nicht erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Hammer, Meissel, Schraubenzieher, Akku-Bohrmaschinen, Baseballschläger oder Gegenstände für Kampfsportarten. Der Transport ist nur im Aufgabegepäck gestattet. 


Flüssigkeiten

Im Handgepäck sind Flüssigkeiten nur in Behältern von maximal 100 ml erlaubt. Auch Aerosole, Sprays, Pasten oder gelartige Substanzen zählen als Flüssigkeiten. Diese müssen in einem wieder verschliessbaren, transparenten 1-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Den Beutel muss man an der Sicherheitskontrolle vorzeigen. Ausnahmen gelten für flüssige Medikamente oder für Baby- und Spezialnahrung, die auch in etwas grösseren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen – je nach Bedarf während der Flugreise. Alle weiteren Flüssigkeiten, die nicht als Gefahrgut gelten, gehören ins Aufgabegepäck. 

Duty-Free-Artikel dürfen mitgeführt werden, wenn sie zusammen mit der Kaufquittung in einer versiegelten, unbeschädigten Tasche nach ICAO-Norm transportiert werden.
Flüssigkeiten

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Was geschieht mit den abgenommenen Gegenständen? 

Entnommene Gefahrgüter werden fachgerecht abtransportiert, zwischengelagert und der Entsorgung zugeführt. Gegenstände mit einem gewissen Wert (gilt nicht für Feuerwerkskörper, die sofort entsorgt werden) können nach vorheriger Anmeldung gegen eine Gebühr innerhalb von 30 Tagen am Flughafen Zürich abgeholt werden.

Auf der Website des Flughafens findest du viele weitere wichtige Infos zu „dangerous goods“ und der Sicherheitskontrolle. Nutze am besten die Suchfunktion, um herauszufinden, ob ein Gegenstand im Hand- oder Aufgabegepäck erlaubt ist oder ob du ihn besser zu Hause lässt.
Alle Informationen gelten für den Abflug ab dem Flughafen Zürich. Wir empfehlen, zusätzlich die Informationen deiner Fluggesellschaft und für den Weiter- oder Rückflug die Informationen des entsprechenden Flughafens zu beachten.