Lärmgebühren
Das Lärmgebührenmodell sieht vor, dass jedes Flugzeug aufgrund von Lärmmessungen in eine von fünf Lärmklassen eingeteilt wird. Das Lärmgebührenmodell für Jetflugzeuge basiert auf den durchschnittlichen Spitzenlärmwerten beim Start, welche an bestimmten Messstationen am Flughafen Zürich gemessen werden.
Lärmklassen
In der Lärmklasse I befinden sich die lärmintensivsten, in der Lärmklasse V die lärmgünstigsten Flugzeugtypen. Die Lärmgebühr verteuert sich pro Lärmklasse und reicht von CHF 0.– (Lärmklasse V) bis CHF 2'000.– (Lärmklasse I).
Nachtlärmgebühren
Nachts zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr werden zusätzlich Nachtlärmgebühren erhoben, die sich halb-stündlich verteuern. Seit 2013 müssen auch Flüge zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr und zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr einen Lärmgebührenzuschlag entrichten. Damit soll erreicht werden, dass möglichst wenig lärmintensive Flugbewegungen in den sensiblen Tagesrandstunden und zur Nachtzeit erfolgen.
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Die Mitarbeitenden unseres Lärmtelefons helfen Ihnen gerne weiter.