Die Debatte zu den Pistenverlängerungen im Zürcher Kantonsrat im Juni wurde intensiv geführt. Gewisse Voten zielen am Inhalt der Vorlage vorbei und stilisierten den politischen Grundsatzentscheid zu einer Grundsatzfrage Pro oder Contra Flugverkehr hoch. Für die Fortsetzung der Debatte am 28. August 2023 ist eine nüchterne, auf das Projekt bezogene Herangehensweise wünschenswert.

Um was es geht: mehr Sicherheit, mehr Pünktlichkeit und mehr Nachtruhe

Wichtig ist, dass nicht am Kern der Vorlage vorbei diskutiert wird: Die Pistenverlängerungen sind eine Massnahme, die 2012 in einer Sicherheitsüberprüfung definiert und vom Bund in der Sachplanung festgesetzt wurde. Dank mehr Piste wird mehr Bremsweg geschaffen, sprich den Piloten steht bei Landungen auf der kürzesten Piste 28 und bei Starts auf der Piste 32 mehr Sicherheitsreserve zur Verfügung. Piloten müssen weniger häufig auf die längste Piste 34 ausweichen, wodurch sicherheitskritische Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft entfallen. Die Betriebskonzepte können verlässlicher angewendet werden, wie es gemäss Betriebsreglement am Abend und bei starkem Westwind heute vorgesehen ist. Der Flugbetrieb wird damit stabiler und weniger verspätungsanfällig. Er kann insbesondere am Abend pünktlicher abgewickelt werden, was mehr Nachtruhe für die Bevölkerung bedeutet.

Mehr Flüge und mehr Lärm? Falsch.

Bedenken, wonach mit den Pistenverlängerungen mehr Flüge stattfinden würden, sind unbegründet. Zwischen Pistenlänge und Kapazität besteht kein Zusammenhang. Eine Piste kann jeweils nur von einem Flugzeug für Landung oder Start genutzt werden, unabhängig von deren Länge. Wie viel Piste nach erfolgter Landung oder erfolgtem Start noch vorhanden ist, ist für die Kapazität irrelevant und dient einzig der Sicherheit (mehr Bremsweg). Ebenso bleibt der einzuhaltende Sicherheitsabstand zwischen den Flugzeugen mit den Pistenverlängerungen unverändert. Auch resultiert mit den verlängerten Pisten keine zusätzliche Lärmbelastung. Im Gegenteil: Insgesamt sinkt die Anzahl der lärmbetroffenen Personen dank den Pistenverlängerungen. Das zeigen die Berechnungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa). Von der erhöhten Pünktlichkeit am Abend profitieret schliesslich die Bevölkerung in allen Himmelsrichtungen.

Die Alternative? Status quo ohne Verbesserungen.

In der aktuellen Debatte ist wiederholt der Vorwurf zu hören, der Flughafen würde zu wenig gegen die Verspätungen am Abend unternehmen, deren Lärmimmissionen als besonders störend empfunden werden. Wenn als Folge dieser Kritik mit den Pistenverlängerungen eine Massnahme bekämpft wird, die genau in dieser Hinsicht Verbesserungen erzielt, ist dies kontraproduktiv. Auch die Sicherheitsverbesserungen dürfen nicht als verzichtbar hingenommen werden. Fakt ist, dass es keine alternativen betrieblichen Massnahmen zu den Pistenverlängerungen gibt, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und Verspätungen bringen. Dies ohne Kosten für die Steuerzahlenden. Politik und Bevölkerung im Kanton Zürich haben also allen guten Grund, dem vom Bund vorgegebenen Infrastrukturprojekt zuzustimmen.