Eine parlamentarische Initiative fordert ein neues, schlankes und wirksames CO2-Gesetz. Darin sollen die Treibhausgasemissionen auf Schweizer Staatsgebiet nach dem Verursacherprinzip mit einer Abgabe belegt werden. Was auf den ersten Blick als logisch erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Wettbewerbsnachteil für die Schweiz. Dies zeigt sich insbesondere beim internationalen Luftverkehr.

Grenzüberschreitende Branche

Fliegen findet über Grenzen hinweg statt. Über 99 % der Flüge auf Schweizer Staatsgebiet haben als Ausgangs- oder Endpunkt einen ausländischen Flughafen. Die Umweltkommission des Nationalrats hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, wonach «Flüge, die in der Schweiz starten, gemäss dem Verursacherprinzip unabhängig ihrer Quelle gemäss ihrer Treibhausgaswirksamkeit mit einer Abgabe belegt » werden. Grundsätzlich gäbe es an einer Besteuerung von CO2 als externen Effekt wenig auszusetzen, gälte sie in einem geschlossenen Markt. Dies trifft jedoch weder auf die Schweiz noch die (schweizerische) Luftfahrt zu. Somit würde eine solche Massnahme lediglich als Wettbewerbsnachteil für inländische Produzenten und Anbieter wirken – ohne konkreten Klimanutzen.

Die Schweiz ist keine Insel

Der Wohlstand der Schweiz basiert auf internationalem Handel von Waren und Dienstleistungen. Ungefähr jeden zweiten Franken erwirtschaftet die Schweiz im Ausland. Dafür ist sie auch auf die Luftfahrt angewiesen, die unser Land mit den globalen Wirtschaftsmetropolen verbindet. Zudem steht die Schweiz im Wettbewerb mit anderen Ländern, zum Beispiel bei der Standortpolitik, den Fachkräften, der Steuerpolitik oder der Luftfahrt.

(K)ein perfekter Markt

In einem perfekten Markt gibt es viele Anbieter und Nachfrager, die bei voller Markttransparenz rational agieren. Ein Preisanstieg bei einem Gut resultiert augenblicklich in einer Verlagerung der Nachfrage zu günstigeren Alternativen. Somit findet der Anbieter keine Abnehmer mehr. Auf die Luftfahrt übertragen bedeutet dies: Steigende Preise aufgrund einer «nationalen Steuer» führen zu einer Verlagerung des Angebots und der Nachfrage ins Ausland. Ein konkretes Beispiel: Ein Langstreckenflug von Zürich nach Los Angeles würde mit einer CO2-Ausgabe auf die gesamte Strecke belegt, während die gleiche Reise via Paris, London oder Frankfurt nur für den kurzen Zubringerflug besteuert würde. Durch den höheren Preis entstünde ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Luftfahrt. Dieses Ungleichgewicht erhöht das Risiko, dass Direktverbindungen aus der Schweiz mittel- und langfristig kontinuierlich abnehmen.

Fehlender ökologischer Nutzen

Neben dem Verlust der inländischen Wertschöpfung und der direkten Anbindung der Schweiz an die Welt, verringert eine unilaterale Lösung die Emissionen nicht. Fallen Direktverbindungen aus der Schweiz weg, wird für die gleiche Reise auf europäische Drehkreuze ausgewichen. Damit fehlt der Nutzen für das Klima – oder es entstehen durch die Umwege sogar Mehremissionen.

Effektive Lösungen wählen

Anstatt eines «Swiss Finish» sollte das Parlament vielmehr die Dekarbonisierung des Luftverkehrs im Einklang mit der EU vorantreiben. Auf dem Tisch des Ständerats liegt die Teilrevision des CO2-Gesetzes, welche eine sukzessiv ansteigende Beimischquote für nachhaltige Flugtreibstoffe einführen will. Diese orientiert sich an der europäischen Gesetzgebung und führt zumindest in Europa zur Wettbewerbsneutralität. Denn der grenzüberschreitende Luftverkehr kann – und muss im Sinne der Schweiz und einer wirkungsvollen Klimapolitik – nur gemeinsam geregelt werden.