Zollpflichtige Waren und Freimengen
Das müssen Sie verzollen
Wenn Sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie Ihre eingeführten Waren unter Umständen verzollen. Abgabepflichtig sind:
- Alkoholische Getränke
- Tabakwaren
- Waren ab einem Gesamtwert von CHF 300.– (alkoholische Getränke und Tabakwaren eingerechnet)
Halten Sie bitte für die Anmeldung der Waren am Zoll in der Ankunft 2 alle Quittungen sowie Ihre Reisedokumente bereit.
Das müssen Sie nicht verzollen
Pro Person und Tag dürfen Sie zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken folgende Waren abgabefrei in die Schweiz einführen:
- Alkoholische Getränke (Mindestalter 17 Jahre): 5 Liter bis 18 % Volumen und 1 Liter über 18 % Volumen
- Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre): 250 Stück Zigaretten oder 250 Stück Zigarren oder 250 g andere Tabakfabrikate
- Waren mit einem Gesamtwert von weniger als CHF 300.– (alkoholische Getränke und Tabakwaren eingerechnet)
Verbotene Waren
Folgende Waren dürfen Sie nicht in die Schweiz einführen:
- Marken- und Designerfälschungen
- Gefährliche Laserpointer, die zu Augen- und Hautschäden führen können
- Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milcherzeugnisse etc.) aus Nicht-EU und Nicht-EFTA-Ländern
- Lebende Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Früchte/Gemüse) aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern sowie den kanarischen Inseln (Einfuhr ist verboten oder unterliegt Beschränkungen)
Weitere Informationen
Details zur Verzollung erhalten Sie bei der eidgenössischen Zollverwaltung. Mit der App QuickZoll können Sie Waren selbstständig via Smartphone verzollen.