Einreisebestimmungen prüfen

Bei der International Air Transport Association IATA können Sie die Einreisebestimmungen für Ihr Zielland abfragen.

Automatisierte Passkontrolle

Ein- und Ausreisevorschriften

Schweiz

Die Einreisevorschriften in die Schweiz sind je nach Herkunftsland ganz unterschiedlich. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM.

 

Andere Länder

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder dem Konsulat bzw. der Botschaft Ihres Ziellandes über die Einreisevorschriften. Beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA finden Sie die Kontakte zu den Konsulaten und Botschaften in der Schweiz.

 

Minderjährige, die ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil reisen

Bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich wird dem Schutz von Minderjährigen besondere Beachtung geschenkt. Die folgenden Empfehlungen gelten für Minderjährige, die

  • ohne Eltern reisen
  • in Begleitung von nur einem Elternteil sind
  • oder von Personen begleitet werden, welche nicht die Eltern sind oder nicht über die elterliche Sorge verfügen

Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Minderjährigen aus polizeilichen Gründen (z.B. Verdacht auf Kindesentführung), ihre Geburtsurkunde und eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder der Personen, die über die elterliche Sorge verfügen, auf der Reise mitzuführen. Die Einverständniserklärung ist formfrei, sollte jedoch mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern oder der Personen, welche über die elterliche Sorge verfügen
  • Datum der Reise, Reiseziel und -dauer
  • Grund der Reise
  • Unterschrift der Eltern oder der Personen, welche über die elterliche Sorge verfügen

Automatisierte Passkontrolle

Mit der automatischen Passkontrolle sind Sie am Flughafen Zürich noch schneller am Gate. Scannen Sie einfach Ihren Pass und passieren Sie selbstständig die Schleuse. Die automatisierte Passkontrolle steht Ihnen offen, wenn Sie:

  • Mindestens 18 Jahre alt sind
  • Einen biometrischen Pass / e-Pass (keine ID) besitzen
  • Bürger/in der Schweiz oder eines EU/ EWR-Landes sind
  • oder Personen mit einer Schweizer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C und B)

Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, oder wenn Sie persönlich kontrolliert werden möchten, können Sie weiterhin den bedienten Schalter für die Passkontrolle nutzen.

So geht's

  1. Legen Sie Ihren biometrischen Pass geöffnet auf den Scanner und betreten Sie die Schleuse.
  2. Blicken Sie gerade in die Kamera. Ihr Gesichtsbild wird mit dem elektronischen Bild im e-Pass verglichen und Ihre Passdaten überprüft.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung öffnet sich die Ausgangstür und Sie können die Schleuse verlassen.

Sollten weitere Abklärungen nötig sein, werden Sie manuell nachkontrolliert. Nach der automatisierten Passkontrolle werden Ihre Biometriedaten sofort wieder gelöscht.

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