So registrieren Sie Ihre Besucherinnen und Besucher

Wenn Sie Besucherinnen und Besucher (Personen ohne Flughafenausweis) auf die Luftseite, den nicht-öffentlichen Flughafenbereich, einladen möchten, müssen Sie diese für den Zutritt anmelden. Dies gilt für Personen, die im Auftrag eines am Flughafen ansässigen Unternehmens eine dienstliche Tätigkeit im nicht-öffentlichen Flughafenbereich verrichten müssen.

Bitte beachten Sie folgende Schritte:

  1. Falls Sie auf eine Berechtigung zur Onlineregistrierung von Besuchern angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung Ihres Arbeitgebers. Der Antrag muss von Ihrem Arbeitgeber über das digitale ZRH Center gestellt werden und sollte mindestens 10 Tage vor dem geplanten Gültigkeitsbeginn erfolgen. 
  2. Sobald die Mitarbeiterbewilligung genehmigt ist, kann der Besuch online registriert werden.
  3. Lesen Sie die untenstehenden Informationen im Detail durch und übergeben Sie diese Ihrem Besuch, damit sich beide – Antragssteller und Besuch – ihren Rechten und Pflichten im Klaren sind.
  4. Der einladende Flughafenmitarbeitende holt gemeinsam mit dem Besuch den Besucherausweis an einem der folgenden zehn möglichen Standorte ab.
  • Online Besucherregistrierung
  • Übersichtsplan der Registrierungsstellen (pdf)
  • Formular Antrag Führung Familienangehörige (pdf)

Haben Sie noch Fragen?

Die Mitarbeitenden der Zutritt-Parking Zentrale helfen Ihnen gerne weiter.

  • +41 43 816 37 10
  • Zutritt-parking@zurich-airport.com

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