Allgemeine Informationen
Auf Grundlage der Richtlinie 96/67/EG wurde der Markt für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Zürich liberalisiert. Der Marktzugang zu den Bodenabfertigungsdiensten ist im Anhang 4 des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich geregelt.
Nach einer Bewerbung und entsprechender Zulassung durch die Flughafen Zürich AG darf grundsätzlich jeder Interessent in der Bodenabfertigung tätig werden. Ausnahmen gelten für die beschränkten Bereiche Frachtabfertigung, Vorfelddienste und Gepäckabfertigung.
Bei Abfertigungsberechtigungen werden Selbst- und Drittabfertigungsberechtigungen unterschieden. Diese können entweder für Linien- und Charterverkehr, für General und Business Aviation oder für beide zusammen beantragt werden.
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Hanspeter Spänhauer
Head Airport Operation Partners