Flughafen erhebt Gebühren

Am Flughafen Zürich werden für die Nutzung der Infrastruktur und der Dienstleistungen Flughafengebühren fällig. Diese richten sich nach der Verordnung über die Flughafengebühren, es gilt das aktuelle Gebührenreglement für den Flughafen Zürich. Die Flughafengebühren sind zudem in der Aeronautical Information Publication (AIP) publiziert.

Gebührenerhebung

Für folgende Nutzungsarten erhebt die FZAG Gebühren:

Landegebühr  Wird pro Landung auf Basis des maximalen Abfluggewichts erhoben
Lärmgebühr Wird tagsüber pro Landung und nachts pro Landung und pro Start nach am Flughafen Zürich gemessenem Lärm erhoben
Emissionsgebühr Wird pro Landung nach der Menge Stickoxid-Emissionen erhoben
Flugzeugabstellgebühr Wird pro Parkvorgang nach maximalem Abfluggewicht und Parkdauer erhoben
Passagiergebühr Wird pro abfliegendem Passagier erhoben, differenziert nach Lokal- und Transferpassagier
Sicherheitsgebühr Wird pro abfliegendem Passagier erhoben, differenziert nach Lokal- und Transferpassagier
Gebühr zur Hilfeleistung an Passagiere mit eingeschränkter Mobilität Wird pro abfliegendem Passagier erhoben
Frachtgebühr Wird pro ausgeladenem kg Fracht und eingeladenem kg Post erhoben

 

  • Gebührenreglement (pdf)
  • Überflug- und Anfluggebühren (pdf, nur in Englisch)
  • Antrag Anreizzahlung Strahlflugzeuge
  • Antrag Entlastung Strahlflugzeuge
  • Gebührenrechner

Haben Sie noch Fragen?

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

  • +41 43 816 74 07
  • invoicing@zurich-airport.com

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