Flughafen erhebt Gebühren
Am Flughafen Zürich werden für die Nutzung der Infrastruktur und der Dienstleistungen Flughafengebühren fällig. Diese richten sich nach der Verordnung über die Flughafengebühren, es gilt das aktuelle Gebührenreglement für den Flughafen Zürich. Die Flughafengebühren sind zudem in der Aeronautical Information Publication (AIP) publiziert.
Gebührenerhebung
Für folgende Nutzungsarten erhebt die FZAG Gebühren:
Landegebühr | Wird pro Landung auf Basis des maximalen Abfluggewichts erhoben | |
Lärmgebühr | Wird tagsüber pro Landung und nachts pro Landung und pro Start nach am Flughafen Zürich gemessenem Lärm erhoben | |
Emissionsgebühr | Wird pro Landung nach der Menge Stickoxid-Emissionen erhoben | |
Flugzeugabstellgebühr | Wird pro Parkvorgang nach maximalem Abfluggewicht und Parkdauer erhoben | |
Passagiergebühr | Wird pro abfliegendem Passagier erhoben, differenziert nach Lokal- und Transferpassagier | |
Sicherheitsgebühr | Wird pro abfliegendem Passagier erhoben, differenziert nach Lokal- und Transferpassagier | |
Gebühr zur Hilfeleistung an Passagiere mit eingeschränkter Mobilität | Wird pro abfliegendem Passagier erhoben | |
Frachtgebühr | Wird pro ausgeladenem kg Fracht und eingeladenem kg Post erhoben |
Dokumente zum Download
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