Die Flughafen Zürich AG entlastet auf Antrag und unter den Voraussetzungen gemäss Art. 2.2.2 des Gebührenreglements Fluggesellschaften mit Relevanz für den Drehkreuzbetrieb am Flughafen Zürich. Anträge sind mittels diesem Formular bis zum 31. Januar des Folgejahres bei der Flughafen Zürich AG einzureichen.