Am Mittwoch, 5. Februar 2025, findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.
Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Deshalb wird am 5. Februar 2025 in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Details zum Sirenentest am 5. Februar 2025:
13:30 Uhr: Allgemeiner Alarm
- Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer
- Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt werden.
14:00 Uhr: Wasseralarm
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Im Kanton Zürich würde bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone des Sihlsees alarmiert.
- Zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden
- Der Test dauert bis spätestens 16:00 Uhr.
Warum ein jährlicher Sirenentest?
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, (Kanton Zürich rund 467 stationäre sowie 200 mobile Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbar:innen zu informieren. Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Weitere Informationen
- Infos und Unterlagen sowie vorsorgliche Massnahmen zur Bewältigung bei Katastrophen und Notlagen unter alertswiss.ch sowie auf der Alertswiss-App.
- Infos, Unterlagen sowie TV- und Radio-Spots zum Thema Sirenentest unter sirenenalarm.ch oder sirenentest.ch sowie auf der Teletext-Seite 680 der SRG-Sender