FAQ Gebührenanpassung Flughafenausweise
Gemäss nationalen und internationalen Vorgaben (Art. 108a Abs. 1 i. V. m. Art. 108b LFG) müssen seit dem 31. Dezember 2021 alle Personen mit Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens eine erweiterte Zulässigkeitsprüfung (Enhanced Background Check, EBC) bestehen, die jährlich wiederholt werden muss. Davon ist auch der Flughafen Zürich betroffen. Diese erweiterte und jährlich wiederkehrende Zulässigkeitsprüfung von Flughafenausweistragenden führt zu Mehrkosten, weshalb die Zulassungsentgelte am Flughafen Zürich angepasst werden. Zu dieser Anpassung erfolgte am 23. Februar 2023 eine ordentliche Publikation gemäss Art. 46 Abs. 1 der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV).
Durch die Anpassung der Gebührenordnung für Flughafenausweise, wird neu ein jährliches Entgelt pro bestellten, respektive aktiven Ausweis fällig. Die neue jährlich stattfindende Verrechnung der Zugangsentgelte für Flughafenausweise ermöglicht eine nutzungsgerechte Abrechnung.
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