Was darf ins Gepäck?

Für gewisse Gegenstände gelten spezielle Bestimmungen, wenn Sie diese im Gepäck mitführen. Werden diese nicht befolgt, müssen die Gegenstände aus Sicherheitsgründen unter Umständen abgenommen werden. Es lohnt sich deshalb, vor der Reise auf der Flughafenwebsite die geltenden Bestimmungen zu prüfen. 

Akkus, Batterien und Powerbanks beispielsweise müssen Sie zwingend im Handgepäck transportieren. Ausserdem gelten besondere Regeln zur Menge und der maximalen Anzahl Wattstunden.

Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in Behältern von max. 100 ml Fassungsvermögen erlaubt. Verpacken Sie diese in einen transparenten, wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel (einer pro Person). Diese Flüssigkeiten müssen Sie an der Sicherheitskontrolle vorweisen, damit sie separat kontrolliert werden können.

Flüssige Medikamente sowie Baby- und Spezialnahrung, die für die Reise benötigt werden, dürfen auch in etwas grösseren Mengen im Handgepäck mitgenommen werden. Die Mitnahme eines ärztlichen Zeugnisses bei medizinischer Spezialnahrung sowie flüssigen Medikamenten wird empfohlen.

Alle anderen Flüssigkeiten müssen im Aufgabegepäck transportiert werden. Flüssigkeiten, die als Gefahrgut gelten, sind für den Transport im Reisegepäck verboten.

Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr als 6 cm sind nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen weder ins Hand- noch ins Aufgabegepäck. Ein Feuerzeug oder eine Streichholzschachtel dürfen Sie jedoch auf sich tragen. E-Zigaretten sind nur im Handgepäck unter Auflagen erlaubt.