Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flughafen Zürich Geschenkkarte, Marketing, Flughafen Zürich AG
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Flughafen Zürich AG (nachfolgend „FZAG“ genannt) gelten für die Nutzung der Geschenkarten inkl. des Systems zur Bestellung der Karten. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die FZAG hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter flughafen-zuerich.ch/geschenkkarte publiziert.
2. Datenschutz
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von der FZAG eingehalten. Mit dem Zustandekommen des Vertrages gewährt der Kunde der FZAG das Recht, Daten, die anlässlich der Vertragsabwicklung erhoben werden, für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu nutzen. Unsere Partner löschen die Personendaten der Kunden, sobald diese nicht mehr benötigt werden und auf jeden Fall nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Aufbewahrungsfrist. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Der Kunde hat das Recht, jederzeit die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und/oder deren Nutzung für interne Marktforschungs- und Marketingzwecke zu verbieten. Dies kann über die Hauptadresse der FZAG oder über die E-Mail-Adresse datenschutz@zurich-airport.com erfolgen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die FZAG Bestellungen nur dann ohne Verzögerung abwickeln kann, wenn ihm richtige (insbesondere aktuelle) und vollständige Kundendaten zur Verfügung stehen.
3. Bestellung und Vertragsabschluss
3.1 Privatkunden
Es ist ein Mindestbetrag von CHF 20.00 pro Bestellung resp. pro Geschenkkarte einzuhalten. Pro Kunde gilt ein maximales Guthaben von CHF 1‘000.00. Bestellungen für kleinere Beträge oder Bestellungen, die zu einer Überschreitung des maximalen Guthabens führen, werden nicht akzeptiert. Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die FZAG zustande, indem dieser die Bestellung ausführt. Die FZAG behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu annullieren oder zu suspendieren, falls der Kunde nicht kreditwürdig ist oder falls begründeter Verdacht auf betrügerische Absichten besteht.
3.2. Geschäftskunden (Grossauflagen)
Es ist ein Mindestbestell-Betrag von CHF 500.- pro Bestellung einzuhalten. Die minimale Aufladung pro Karte beträgt CHF 10.-. Pro Geschenkkarte gilt ein maximales Guthaben von CHF 1‘000.-. Bestellungen für kleinere Beträge oder Bestellungen, die zu einer Überschreitung des maximalen Guthabens führen, werden nicht akzeptiert. Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die FZAG zustande, indem dieser die Bestellung ausführt. Die FZAG behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu annullieren oder zu suspendieren, falls der Kunde nicht kreditwürdig ist oder falls begründeter Verdacht auf betrügerische Absichten besteht.
4. Zahlungsweise
Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich per Kreditkarte mittels Visa, MasterCard, American Express oder Postcard (PostFinance).
5. Lieferung
Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und Liechtenstein. Lieferungen in der Schweiz erfolgen per A-Post Plus ab Warenwert von CHF 500.- per Einschreiben.. Nach Bestätigung der Bestellung durch FZAG wird die Geschenkkarte an jene Adresse geliefert, die vom Kunden bei der Bestellung angegeben wurde.
6. Lieferzeit
Die FZAG bemüht sich, Bestellungen fristgerecht zu bearbeiten, ohne jedoch dafür eine Haftung zu übernehmen. In der Regel gelten die folgenden Lieferfristen: Versand per A-Post Plus (A+) bis zu 3 Arbeitstagen nach Zahlungseingang. Bei zeitkritischen Bestellungen ist daher zu empfehlen, die gewünschten Artikel direkt beim Service Center am Flughafen Zürich zu beziehen. Wenn eine Bestellung nach 5 Arbeitstagen immer noch ausstehend ist, ist der Kunde gebeten, dies der FZAG mitzuteilen.
7. Annahmeverweigerung
Bei unberechtigter Annahmeverweigerung der gelieferten Geschenkkarte werden dem Kunden nebst dem Kaufpreis die für die FZAG entstandenen Kosten berechnet.
8. Gewährleistung / Reklamationen
Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe bzw. des Versands am Sitz der FZAG auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Geschenkkarte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beschädigung oder Abweichungen hat der Kunde der FZAG innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen, allenfalls die Geschenkkarte als genehmigt gilt. Der Kunde muss eine Falschlieferung belegen. Er muss bei der Rücksendung zwingend eine Kopie der Online-Bestellung sowie die Kreditkartenbelastung beilegen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Eine Geschenkkarte wird nur dann unentgeltlich ersetzt, wenn ein vom Kunden nicht zu verantwortender technischer Materialmangel vorliegt. Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte bzw. das entsprechende Guthaben nicht ersetzt werden.
9. Haftung
Schadenersatzforderungen insbesondere wegen verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung der FAZG beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die FZAG haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, sowie für Leistungen Dritter. Der FZAG-Webauftritt enthält Links zu Websites von Dritten. FZAG haftet nicht für den Inhalt von Websites von Dritten sowie auch nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund des Zugriffs auf Websites von Dritten entstanden sind. Das Konsultieren der Websites Dritter erfolgt ausschliesslich auf Gefahr und Nutzen des Kunden.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag bzw. die Erklärungen dieser AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag resp. den Erklärungen dieser AGB stehenden Streitigkeiten ist der Sitz der Flughafen Zürich AG.
11. Rückerstattung / Gültigkeit
Ein Karten-Restbetrag kann weder bar ausbezahlt noch gegen Gutscheine umgetauscht oder einer Kreditkarte gutgeschrieben werden. Die Geschenkkarten sind übertragbar. Jeglicher Handel mit erworbenen Geschenkkarten, namentlich zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Laufzeit der Geschenkkarte beträgt 3 Jahren ab der letzten Transaktion. Danach ist sie inaktiv.
12. Akzeptanzstellen
Die Liste der Akzeptanzstellen kann von der FZAG jederzeit angepasst werden, ohne dass der Kunden daraus Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Die Akzeptanzstellen sind im nachfolgenden Dokument aufgeführt.
13. Parking-Gebühren
Die öffentlichen Parking-Gebühren (Ticket) können am Kassenautomaten mit der Geschenkkarte bezahlt werden. Für die Bezahlung weiterer Parking-Gebühren (Karten, Abos, etc.) kann die Geschenkkarte nicht eingesetzt werden.
14. Wiederaufladung
Die elektronische Geschenkkarte ist wiederaufladbar und kann jederzeit beim Service Center am Flughafen Zürich oder einer anderen von der FZAG definierten Stelle neu geladen werden.
Flughafen-Zürich, Oktober 2019